Wahlprüfsteine der gbs-Hamburg

zur

Bundestagswahl 2013


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Die Fragen

1. Betriebsräte in kirchlichen Einrichtungen

In kirchlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, deren Kosten bekanntlich weitgehend vom Staat bzw. von den allgemeinen Sozialkassen getragen werden, werden den Beschäftigten Rechte vorenthalten, die sie in nichtkirchlichen Einrichtungen haben. So können sie dort beispielsweise keinen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz wählen.

Halten Sie dies für gerechtfertigt?

2. Kirchlicher Eingriff in die Privatsphäre

Die Kosten kirchlicher Einrichtungen werden (wie in Frage 1) von der Allgemeinheit finanziert. Dennoch dürfen die Träger dieser Einrichtungen ihre Beschäftigten bei einem Verstoß gegen kirchliche Moralvorstellungen im Privatleben (z. B. Scheidung und Wiederverheiratung, Zusammenleben mit einem gleichgeschlechtlichen Partner) fristlos kündigen.

Halten Sie dies für gerechtfertigt?

3. Ablösung der Staatsleistungen

Das Grundgesetz enthält in Art. 140 in Verbindung mit Art. 138 der Weimarer Verfassung den Verfassungsauftrag, „die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung“ abzulösen. Die Grundsätze hierfür hat der Bund (Weimarer Verfassung: das Reich) aufzustellen. Die Erfüllung dieses Verfassungsauftrags wurde bisher vom Bundestag nicht in Angriff genommen.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dieser Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird und der Bundestag die dafür erforderlichen Grundsätze beschließt?

4. Sterbehilfe

Für die Freigabe der humanen Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), die im § 216 StGB als strafbares Tötungsdelikt behandelt wird, sowie für die Beihilfe zum Freitod, die gegen ärztliches Standesrecht verstößt, sprechen sich bei Umfragen stets über 60 Prozent der Bevölkerung aus. Das Recht, über den eigenen Tod selbst zu bestimmen und dabei gegebenenfalls auch die Hilfe einer anderen Person in Anspruch zu nehmen, ist ein Ausfluss des Selbstbestimmungsrechtes.

Werden Sie sich für die Freigabe der aktiven Sterbehilfe einsetzen?


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